Das Sozialgesetz besteht aus 12 einzelnen Büchern. Sie regeln Leistungen des Bürgers auf Arbeitslosengeld I (Arbeitslosenversicherung, SGB III) und Arbeitslosengeld II (Hartz IV, SGB II), Rente (Rentenversicherung), aus Krankenversicherung und Pflegeversicherung, Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung, Leistungen bei einem Betriebsunfall oder einer Schwerbehinderung und Sozialhilfe.
Die Erfahrung zeigt, dass der Bürger einen ablehnenden Bescheid der zuständigen Leistungsträger nicht einfach hinnehmen sollte, sondern dagegen vorgehen. Oft bemessen Jobcenter die angemessene Wohnraummiete rechtswidrig zu niedrig, so dass wenig bemittelte Personen die Miete aus ihrem Regelbedarf decken müssen. Auch die zu hohe Berechnung des anrechenbaren Einkommens kann zu niedrigerem Anspruch auf Leistungen haben (z.B. wenn das Jobcenter vom zu hohen Einkommen ausgeht oder die Beiträge an die Sozialversicherung nicht berücksichtigt). Im Bereich der Erwerbsminderungsrente lohnt es sich immer gegen ablehnende Bescheide vorzugehen, weil die Rentenversicherung einen Ruf genießt, Anträge abzulehnen und erst im gerichtlichen Verfahren die Ansprüche anzuerkennen.
Dabei ist zu beachten, dass das Widerspruchsverfahren und das Verfahren vor dem Sozialgericht grundsätzlich kostenfrei ist. Als Empfänger von Sozialleistungen haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Beratungshilfe, den entsprechenden Berechtigungsschein können Sie beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Unter Vorlage eines Berechtigungsscheins wird Sie die Beratung und ggf. eine außergerichtliche Vertretung nur 15,00 EUR kosten.
Die Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft beraten und vertreten Sie auf dem gesamten Gebiet des Sozialgesetzes, insbesondere des SGB II (ALG II), Rentenversicherung und Erwerbsminderungsrechte, Arbeitslosengeld, Krankenversicherung, Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter. Sie überprüfen die Entscheidungen der Behörden, vertreten Sie im Widerspruchsverfahren und Verfahren vor Sozialgerichten. Sie beraten Sie auch in Fällen der Möglichkeit der Überweisung der russischen Rente nach Deutschland und deren Auswirkungen.
Das Verwaltungsrecht ist ein sehr breites Rechtsgebiet und regelt insbesondere das Verhältnis zwischen dem Bürger und der öffentlichen Verwaltung. Es bestimmt unterschiedliche Lebensbereiche wie Baurecht, Polizeirecht, verschiedene Gewerbe, Ausländerrecht und vieles mehr, aber es regelt auch was überhaupt ein Verwaltungsakt ist (VwVfG), wie, gegen wen und wo man Widerspruch erhebt, wie man gegen eine behördliche Entscheidung z. B. im Wege einer Anfechtungsklage (VwGO) vorgeht.
Die verwaltungsrechtlichen Bestimmungen sind für den Bürger oft unüberschaubar. Wir bieten Beratung und unterstützen Sie bereits bei der Antragstellung, vertreten Sie im Widerspruchsverfahren oder vor Verwaltungsgerichten.
Bei Problemen im Bereich Harzt IV empfehlen wir auch die Seite von https://www.hartz4hilfthartz4.de/