Das Strafrecht gilt als klassisches Rechtsgebiet. Es umfasst in erster Linie das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung. Aber auch viele andere Gesetze erhalten Strafvorschriften. Dazu gehören zum Beispiel das Straßenverkehrsgesetz (StVG) oder das Betäubungsmittelgesetzt (BtMG). Aber auch das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) oder das Urhebergesetz (UrhG) enthalten Strafvorschriften.
Die Vertretung umfasst das Jugendstrafrecht, das Strafrecht, Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenverfahren und anderen Rechtsgebieten mit Strafvorschriften. Wir beraten und unterstützen Sie bei Vernehmungen aller Art. Wir vertreten Sie als Wahl- oder Pflichtverteidiger bundesweit.
Betäubungsmittelstraftaten und Drogendelikte sind ein besonderer Bereich und ein Spezialgebiet des Strafrechts. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in Betäubungsmittelverfahren und erörtern mit unseren Mandanten die Verteidigungsmöglichkeiten, um konkrete Erfolge im Strafverfahren herbeizuführen. Diese müssen zunächst erkannt und genutzt werden, um die Verteidigung zum Beispiel bei Vorwürfen, wie
- Besitz von Betäubungsmitteln, § 29 Absatz 1 Nr. 3 BtMG
- Unerlaubter Anbau oder Herstellung von Betäubungsmitteln; § 29 Absatz 1 Nr.1, 1. und 2. Variante BtMG
- BtM-Handeltreiben, Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe usw. ; § 29 Abs.1 Nr. 1, 3. ff. Varianten BtMG
- Besitz, Handeltreiben, Herstellung, Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge § 29a Absatz 1 Nr. 2 BtMG
- Gewerbsmäßiges Handeltreiben, gewerbsmäßiger Anbau von BtM usw. §§ 29 Absatz 1 Nr.1 , Absatz 3 Nr. 1 BtMG
mit Erfolg auszurichten.
Wir prüfen Erfolgsaussichten von Rechtsmitteln und legen diese für Sie ein und vertreten Sie in höheren Instanzen.
Auch wird Kommunikation mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft sowie mit Gerichten übernommen mit dem Ziel der frühestmöglichen Einstellung des Verfahrens.
Reden ist Silber, Schweigen ist Gold! Bringen Sie sich nicht in Gefahr, durch eine unbedachte Äußerung gegenüber den Strafverfolgungsbehörden genau die Informationen zu liefern, die später zu einer Verurteilung führen könnten. In einer kostenlosen Ersteinschätzung erläutern wir gemeinsam die Optionen und Möglichkeiten, wie eine erfolgversprechende Strafverteidigung aussehen kann.